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AGI – im Profil

AGI-Satzung § 11: Arbeitsgremien

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben werden Arbeitsgremien gebildet.
Dies sind:

  • Arbeitskreise
  • Regionalkreise

Die Arbeitskreise sind tätig in der Bearbeitung definierter Themen – schwerpunktmäßig systemorientiert oder bauteilbezogen – erarbeiten Ergebnisse gemäß § 1 (1) und pflegen fachbezogen Erfahrungsaustausch.
Die Regionalkreise dienen dem schwerpunktmäßig projektbezogenen Erfahrungsaustausch sowie der Kontaktpflege der Mitglieder in einer Region.

  • Die Errichtung der einzelnen Arbeitsgremien, ihre Aufgabengebiete (Themen) sowie ihre Auflösung werden von der Mitgliederversammlung oder vom Hauptausschuss mit nachträglicher Zustimmung der Mitgliederversammlung beschlossen.
  • Die Arbeitsgremien berufen die Mitglieder. Nichtmitglieder der AGI können als Berater ohne Stimmrecht hinzugezogen werden.
  • Die Mitglieder der Arbeitsgremien wählen aus ihrer Mitte je einen Leiter. Die Arbeitsgremien beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig.
  • Mitgliederversammlung und Hauptausschuss können zur Bearbeitung besonderer Themen zusätzliche Arbeitsgremien – auch zeitlich befristet – bilden.

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