xxxDie Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)“, die Ziele sind:
- Förderung der beruflichen Bildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen durch Erfahrungsaustausch über kostenbewusstes Bauen und wirtschaftliches Betreiben von Bauten und Anlagen im Gewerbe- und Industriebau.
- Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten Standortentwicklungsplanung, Gebäudearchitektur, Baukonstruktion und Gebäudetechnik im Sinne einer nachhaltigen Erstellung und Bewirtschaftung von Gebäuden oder ganzen Industriestandorten.
- Förderung der Ausbildung von Studenten an Hochschulen durch die Auszeichnung besonders guter Abschlussarbeiten mit einem Preisgeld (AGI-Förderpreis) und durch die Vermittlung von Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Mitgliedsunternehmen für studentische Praktika oder Abschlussarbeiten.
- Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen zum Zweck der Beratung und Mitgestaltung der einschlägigen Normen, Vorschriften und Gesetze.
- Erarbeiten von Ergebnissen (zum Stand der Technik) für Bau und Betrieb von Gewerbe- und Industriebauten als Hilfe für die Mitglieder.
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Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 (Gemeinnützige Zwecke) der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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