AGI-Satzung § 04: Verlust der Mitgliedschaft | |
Die Mitgliedschaft endet:
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Der Austritt kann mit dreimonatiger Frist zum Schluss des Geschäftsjahres durch einen eingeschriebenen Brief an den Vorstand erklärt werden. |
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Über den Ausschluss entscheidet der Hauptausschuss. Der Ausschluss ist aus wichtigem Grund zulässig, z. B. bei:
Gegen den Ausschluss ist Beschwerde in der Mitgliederversammlung zulässig. |
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