Die ordentliche Mitgliedschaft können erwerben:
- Unternehmen, die zur Organisation und Überwachung ihres eigenen Bauens über angestellte Baufachleute verfügen.
- Einzelpersonen, Planungsbüros und –gesellschaften, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen, mindestens über Teilgebiete des Industrie- und Gewerbebaus verfügen und kontinuierlich überwiegend für Wirtschaftsunternehmen tätig sind.
- Produkthersteller, deren Produkte überwiegend im Industrie- und Gewerbebau eingesetzt werden.
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Die außerordentliche Mitgliedschaft können erwerben: Personen, Firmen, Verbände, Institute, Hochschulen und Fachhochschulen, deren Mitarbeit im Interesse der AGI erwünscht ist.
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