AGI-Satzung § 07: Vorstand | |
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende oder jeder der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich oder außergerichtlich. Jeder hat Alleinvertretungsvollmacht. |
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Der Vorstand wird vom Hauptausschuss aus dessen Mitte für drei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist zulässig. |
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Die Mitgliedschaft im Vorstand endet, sobald ein Vorstandsmitglied aus dem Hauptausschuss ausscheidet. |
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