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AGI-Satzung § 07: Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende oder jeder der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich oder außergerichtlich. Jeder hat Alleinvertretungsvollmacht.

Der Vorstand wird vom Hauptausschuss aus dessen Mitte für drei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Die Mitgliedschaft im Vorstand endet, sobald ein Vorstandsmitglied aus dem Hauptausschuss ausscheidet.


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