AGI-Satzung § 05: Umlage | |
Zur Deckung der Kosten ist eine Umlage zu zahlen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Die außerordentlichen Mitglieder zahlen einen Teilbetrag, dessen Höhe vom Hauptausschuss festgesetzt wird. |
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