Ziele und Aufgaben
_ Satzung
Name und Zweck
Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
Verlust der Mitgliedschaft
Umlage
Organe
Vorstand
Hauptausschuss
Mitgliederversammlung
Veröffentlichungen
Arbeitsgremien
Geschäftsführung
Auflösung


Organisation
Mitgliedsliste
Standort-Karte

AGI – im Profil

AGI-Satzung § 10: Veröffentlichungen

Veröffentlichungen aller Art bedürfen der Zustimmung und Gegenzeichnung eines Vorstandsmitgliedes. Die Zustimmung kann auf schriftlichem Wege eingeholt werden. Gegen Entscheidungen des Vorstandes kann Beschwerde beim Hauptausschuss und bei der Mitgliederversammlung erhoben werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.


zurück zur Übersicht

Login Mitglieder
Name
Passwort 
Passwort anfordern 
Passwort vergessen 
Passwort ändern 
Mit dem Einloggen stehen AGI-Mitgliedern die Inhalte der Fachartikel zur Verfügung. Gästen und Mitgliedern, die sich nicht einloggen, stehen alle übrigen Informationen zur Verfügung.